Freier, selbsternannter Sachverständiger
Zusätzlich zu meinen angebotenen Dienstleistungen kann ich Ihnen Gutachten über bereits ausgeführte Arbeiten im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus anbieten.
Leider kommt es auch in diesem Bereich immer wieder vor, dass die erbrachten Leistungen dem Preis-Leistungsverhältnis nicht entsprechen und entgegen der getroffenen Vereinbarungen nicht qualifiziert und zufriedenstellend ausgeführt wurden. Dies führt in zahlreichen Fällen zu Folgeschäden und zu erheblichen zusätzlichen Kosten der Betroffenen. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass es sinnvoll ist, etwaige Unsicherheiten, die die Auftraggeber nach Abschluß eines Auftrages in Bezug auf die korrekte Durchführung haben, zeitnah überprüfen zu lassen, da dies den Prozess der kostenfreien Nachbesserung oder Erstattung von entstandenen zusätzlichen Kosten durch den ausführenden Betrieb erheblich erleichtert.
Haben Sie kürzlich Ihren Garten neugestaltet und sind sich in gewissen Bereichen unsicher, ob die ausgeführten Arbeiten korrekt und dem Preis-Leistungsverhältnis angepasst ausgeführt wurden und brauchen eine objektive Beurteilung der Arbeit, dann kann ich Ihnen weiterhelfen. Haben sie aktuelle Schwierigkeiten mit Ihrem neuangelegten Garten und benötigen einen Sachverständigennachweis über den Umfang der Reklamation mit Kostenaufstellung, dann kann ich Ihnen auch hierbei weiterhelfen.
Die Befähigung Gutachten zu erstellen ergibt sich aus der Tatsache, dass sich derjenige als FREIER SELBSTERNANNTER SACHVERSTÄNDIGER bezeichnen darf, der in dem zu beurteilenden Fachgebiet über eine gehobene Sach-und Fachkunde verfügt. Dies setzt voraus, dass der Sachverständige eine fundierte Ausbildung sowie jahrelange berufliche Erfahrungen nachweisen kann. Außerdem muss der Sachverständige in der Lage sein, Gutachten schriftlich zu erstellen, die den Kriterien eines erstellten Gutachtens entsprechen und diese auch mündlich verteidigen können. Bei der Erstellung eines Gutachtens ist es von entscheidender Bedeutung, dass zusätzlich zu den nachweislich kompetent aufgeführten Beurteilungen, die Fachsprache auch für einen Laien in diesen Fachgebieten verständlich dargestellt wird, sodass diese Personen, die dieses Gutachten als Grundlage für eine Beurteilung der geleisteten Tätigkeiten verwenden, wie z.B. Juristen, die Inhalte des Gutachtens verstehen und nachvollziehen können.
Gutachten sind verbindliche durch Bezeugung oder Unterschrift versehene mündliche oder schriftliche Aussagen von Sachverständigen und Gutachtern.
Zusätzlich zu meinen angebotenen Dienstleistungen kann ich Ihnen Gutachten über bereits ausgeführte Arbeiten im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus anbieten.
Leider kommt es auch in diesem Bereich immer wieder vor, dass die erbrachten Leistungen dem Preis-Leistungsverhältnis nicht entsprechen und entgegen der getroffenen Vereinbarungen nicht qualifiziert und zufriedenstellend ausgeführt wurden. Dies führt in zahlreichen Fällen zu Folgeschäden und zu erheblichen zusätzlichen Kosten der Betroffenen. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass es sinnvoll ist, etwaige Unsicherheiten, die die Auftraggeber nach Abschluß eines Auftrages in Bezug auf die korrekte Durchführung haben, zeitnah überprüfen zu lassen, da dies den Prozess der kostenfreien Nachbesserung oder Erstattung von entstandenen zusätzlichen Kosten durch den ausführenden Betrieb erheblich erleichtert.
Haben Sie kürzlich Ihren Garten neugestaltet und sind sich in gewissen Bereichen unsicher, ob die ausgeführten Arbeiten korrekt und dem Preis-Leistungsverhältnis angepasst ausgeführt wurden und brauchen eine objektive Beurteilung der Arbeit, dann kann ich Ihnen weiterhelfen. Haben sie aktuelle Schwierigkeiten mit Ihrem neuangelegten Garten und benötigen einen Sachverständigennachweis über den Umfang der Reklamation mit Kostenaufstellung, dann kann ich Ihnen auch hierbei weiterhelfen.
Die Befähigung Gutachten zu erstellen ergibt sich aus der Tatsache, dass sich derjenige als FREIER SELBSTERNANNTER SACHVERSTÄNDIGER bezeichnen darf, der in dem zu beurteilenden Fachgebiet über eine gehobene Sach-und Fachkunde verfügt. Dies setzt voraus, dass der Sachverständige eine fundierte Ausbildung sowie jahrelange berufliche Erfahrungen nachweisen kann. Außerdem muss der Sachverständige in der Lage sein, Gutachten schriftlich zu erstellen, die den Kriterien eines erstellten Gutachtens entsprechen und diese auch mündlich verteidigen können. Bei der Erstellung eines Gutachtens ist es von entscheidender Bedeutung, dass zusätzlich zu den nachweislich kompetent aufgeführten Beurteilungen, die Fachsprache auch für einen Laien in diesen Fachgebieten verständlich dargestellt wird, sodass diese Personen, die dieses Gutachten als Grundlage für eine Beurteilung der geleisteten Tätigkeiten verwenden, wie z.B. Juristen, die Inhalte des Gutachtens verstehen und nachvollziehen können.
Gutachten sind verbindliche durch Bezeugung oder Unterschrift versehene mündliche oder schriftliche Aussagen von Sachverständigen und Gutachtern.